
Maßnahmen zur Sicherung des Infektionsschutzes
Masken
Ab dem 2. Dezember 2021 gilt wieder die Maskenpflicht am Sitzplatz. Dies gilt auch für Ganztags- und Betreuungsangebote, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Darüber hinaus tragen die Schülerinnen und Schüler den Mund-Nase-Schutz (FFP-2 oder medizinische Maske) im Schulgebäude den ganzen Tag, auf dem Schulhof können sie diese ausziehen. Die Eltern sorgen bitte dafür, dass Ihr Kind mehrere Mund-Nase-Schutzmasken bei sich trägt, um diese während des Tages austauschen zu können.
Lüften
Die Räume unserer Schule werden regelmäßig gelüftet.
Quarantäneregelungen
Behördliche Anordnungen von Quarantänemaßnahmen sind weiterhin auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt.
Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern
Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten unsere Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, da sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen.
Erwachsene im Schulgebäude
Alle Erwachsenen, die sich auf dem Schulgelände und den Schulgebäuden aufhalten, tragen einen Mund-Nasen-Schutz (FFP-2 oder medizinische Maske). Es gilt die 3-G-Regel, die auf Verlangen nachzuweisen ist. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).
Bei Versammlungen (Elternabende, Pflegschaft, etc.) gilt ebenfalls die 3-G-Regel.
Der Austausch und Kontakt zwischen Eltern und Lehrkräften findet bevorzugt telefonisch, per Email oder Videokonferenz statt.
Dokumentation
Wir dokumentieren den genauen Sitzplatz der Kinder in der Klasse als auch im Ganztagsbereich und speichern diese Daten zwei Wochen lang.
Desinfektion
Alle Personen müssen sich beim Betreten des Gebäudes (zu Unterrichtsbeginn, nach der Pause und nach den Toilettengängen) die Hände desinfizieren.
Jeden Tag werden die Kontaktflächen (Tische, Klinken, etc.) gereinigt.
Krankheitssymptome bei Kindern
Die Eltern werden gebeten, sensibel auf Krankheitssymptome wie trockenem Husten, Schnupfen, Fieber, Übelkeit, … zu achten und ihr Kind krank zu melden.